Notariat
Notarielle Beratung, Errichtung von öffentlichen Urkunden und notarielle Beglaubigungen
Unsere erfahrenen Notare und Notarinnen bieten Ihnen umfassende und individuelle Beratung sowie das Aufsetzen und die öffentliche Beurkundung von Erklärungen, Verträgen, Gründungen, Beschlüssen und anderen öffentlichen Urkunden.
Ebenfalls erstellen wir für Sie notarielle Beglaubigungen z.B. von Unterschriften oder von Kopien von Dokumenten (z.B. Passkopie).
Über Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns und stehen Ihnen als Urkundspersonen des Kantons Zug gerne in folgenden Themen und Bereichen für Beurkundungen und Beglaubigungen zur Verfügung.
Aktiengesellschaft (AG)
Gründung
Bei uns können Sie die Gründung Ihrer Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz notariell beurkunden lassen.
Wir beraten Sie effizient im Gründungsprozess Ihrer Aktiengesellschaft und erstellen für Sie die erforderlichen Dokumente (z.B. Gründungsurkunde, Vollmachten, Statuten, Handelsregisteranmeldung).
Nehmen Sie für weitere Informationen oder einen Termin Kontakt mit uns auf.
Statutenänderung
Bei uns können Sie sämtliche Statutenänderungen einer Aktiengesellschaft (z.B. Sitzverlegung, Zweck- oder Namensänderung, Totalrevision der Statuten usw.) im Rahmen einer Generalversammlung öffentlich beurkunden lassen.
Wir erstellen für Sie die erforderlichen Dokumente für die öffentliche Beurkundung (z.B. Statuten, Vollmachten, Handelsregisteranmeldungen etc.) und sind Ihnen bei der Ausformulierung der Statutenbestimmungen behilflich.
Kapitalerhöhung
Planen Sie eine Kapitalerhöhung ihres Aktienkapitals oder Partizipationskapitals? Das neue Aktienrecht sieht folgende drei Arten von Kapitalerhöhungen vor:
- Die ordentliche Kapitalerhöhung
- Die bedingte Kapitalerhöhung
- Das Kapitalband
Wir erstellen die erforderlichen Dokumente zur Beurkundung von Kapitalerhöhungen von Aktienkapital oder Partizipationskapital und amten auch als Notare an Ihrer Generalversammlung und Verwaltungsratssitzungen.
Kapitalherabsetzung
Für die Herabsetzung des Aktienkapitals bedarf es eines öffentlich beurkundeten Beschlusses der Generalversammlung und nach Ablauf der Fristen ist die korrekte Durchführung der Kapitalherabsetzung in einer zweiten öffentlichen Urkunde vom Verwaltungsrat festzustellen. Für die Detailabklärung und die Vereinbarung eines Termins für die Kapitalherabsetzung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Kapitalband
Seit 2023 können Aktiengesellschaften ein Kapitalband in den Statuten einführen.
Das Kapitalband bietet der AG eine flexiblere Regelung ihrer Eigenkapitalfinanzierung und Kapitalstruktur, indem es dem Unternehmen eine vereinfachte Erhöhung des Eigenkapital als auch die Beseitigung einer Überkapitalisierung der Gesellschaft (Kapitalherabsetzung) ermöglicht. Wir beraten Sie gerne über die entsprechenden Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Kapitalbandes in den Statuten.
Generalversammlung
Wir beurkunden Generalversammlungsbeschlüsse (z.B. bei Statutenänderungen) und sind Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Generalversammlung behilflich.
Fusion / Umstrukturierung
Wir beraten und unterstützen Sie in sämtlichen notariellen Belangen bei einer Umstrukturierung, Fusion oder Aufspaltung einer Gesellschaft und beurkunden allenfalls erforderliche Generalversammlungsbeschlüsse.
Liquidation
Der Beschluss über die Liquidation einer Aktiengesellschaft (AG) bedarf der notariellen Beurkundung. Wir können diese Beschlüsse für Sie vorbereiten und beurkunden.
GmbH
Gründung
Bei uns können Sie die Gründung Ihrer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in der Schweiz notariell beurkunden lassen.
Wir beraten Sie effizient im Gründungsprozess Ihrer GmbH und erstellen für Sie die erforderlichen Dokumente (z.B. Urkunde, Vollmachten, Statuten, Handelsregisteranmeldung).
Nehmen Sie für weitere Informationen oder einen Termin Kontakt mit uns auf.
Statutenänderung
Bei uns können Sie sämtliche Statutenänderungen einer GmbH (z.B. Sitzverlegung, Zweck- oder Namensänderung, Totalrevision der Statuten usw.) im Rahmen einer Gesellschafterversammlung öffentlich beurkunden lassen. Wir erstellen für Sie auch alle erforderlichen Dokumente für die öffentliche Beurkundung (z.B. Statuten, Vollmachten, Handelsregisteranmeldungen etc.) und sind Ihnen bei der Ausformulierung der Stutenbestimmungen behilflich.
Kapitalerhöhung
Planen Sie eine Erhöhung des Stammkapitals? Wir erstellen für die erforderlichen Dokumente zur Beurkundung von Kapitalerhöhungen einer GmbH und amten auch als Notare an Ihrer Gesellschafterversammlung und Geschäftsführungssitzungen für die Feststellungsbeschlüsse.
Kapitalherabsetzung
Für die Herabsetzung des Stammkapitals bedarf es eines öffentlich beurkundeten Beschlusses der Generalversammlung und nach Ablauf der Fristen ist die korrekte Durchführung der Kapitalherabsetzung in einer zweiten öffentlichen Urkunde festzustellen. Für die Detailabklärung und die Vereinbarung eines Termins für die Kapitalherabsetzung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Gesellschafterversammlungen
Wir beurkunden Gesellschafterversammlungsbeschlüsse (z.B. bei Statutenänderungen) und sind Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversammlung behilflich.
Fusion
Wir beraten und unterstützen Sie in sämtlichen Belangen bei einer Fusion oder Aufspaltung einer Gesellschaft und beurkunden erforderliche Gesellschafterversammlungsbeschlüsse.
Liquidation
Der Beschluss über die Liquidation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bedarf der notariellen Beurkundung. Wir können diese Beschlüsse für Sie vorbereiten und beurkunden.
Genossenschaft
Gründung
Bei uns können Sie die Gründung Ihrer Genossenschaft notariell beurkunden lassen. Wir erstellen für Sie die erforderlichen Dokumente (z.B. Urkunde, Vollmachten, Statuten, Handelsregisteranmeldung usw.).
Nehmen Sie für weitere Informationen oder einen Termin Kontakt mit uns auf.
Statutenänderung
Bei uns können Sie sämtliche Statutenänderungen einer Genossenschaft (z.B. Sitzverlegung, Zweck- oder Namensänderung, Totalrevision der Statuten usw.) im Rahmen einer Generalversammlung öffentlich beurkunden lassen. Wir erstellen für Sie auch alle erforderlichen Dokumente für die öffentliche Beurkundung (z.B. Statuten, Vollmachten, Handelsregisteranmeldungen etc.).
Liquidation
Der Beschluss über die Liquidation einer Genossenschaft bedarf der notariellen Beurkundung. Wir können diese Beschlüsse für Sie vorbereiten und beurkunden.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Erbvertrag
Wollen Sie Ihren Nachlass verbindlich mit anderen Personen regeln? Wir beraten Sie ausführlich über die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Erbvertrages wie beispielsweise:
- Erbeinsetzungsvertrag, z.B. in Form einer Vor- und Nacherben-Einsetzung
- Ersatzerben-Einsetzung
- Vermächtnisvertrag z.B. auch als Vor- und Nachvermächtnis oder Ersatzvermächtnis
- Erbverzicht i.e.S.
- Erbauskauf
Ein Erbvertrag kann gleichzeitig mit einem Ehevertrag abgeschlossen und auch verknüpft werden. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn man den Ehepartner im Todesfall maximal begünstigen will.
Wir erstellen den für Sie passenden Erbvertrag, welchen unsere Notare im Rahmen einer öffentlichen Urkunde beurkunden.
Ehevertrag
Mit einem Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Errungenschaft anpassen oder zum Güterstand der Gütertrennung oder zur Gütergemeinschaft wechseln.
Möglich ist auch beispielsweise, dass Sie mit einem Ehevertrag (und evtl. in Verbindung mit einem Erbvertrag) eine Besserstellung oder gar Meistbegünstigung des Ehepartners im Todesfall regeln.
Unsere Experten beraten Sie ausführlich über die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrages und erstellen den für Sie passenden Ehevertrag, welchen unsere Notare im Rahmen einer öffentlichen Urkunde beurkunden können.
Testament
Formungültige oder unklare Testamente bringen nicht nur die beabsichtigte Nachlassregelung in Gefahr, sie können den Hinterbliebenen auch grosse Streitereien, Aufwand und Kosten bereiten.
Lassen Sie sich von uns fachkundig beraten und überprüfen Sie Ihr Testament von Zeit zu Zeit auf seine aktuelle Richtigkeit.
Wir beraten Sie ausführlich über die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten Ihrer letztwilligen Verfügungen und erstellen das für Sie passende Testament, welches unsere Notare im Rahmen einer öffentlichen Urkunde beurkunden.
Vorsorgeauftrag
Ein Vorsorgeauftrag bestimmt, wer für Sie im Falle einer dauernden Urteilsunfähigkeit (z.B. wegen Demenz oder eines Unfalls im Komma liegend) die relevanten Entscheidungen, namentlich für Ihre persönliche Bedürfnisse und finanzielle Dinge, treffen soll.
Der Vorsorgeauftrag enthält als Minimum Bestimmungen:
- zur persönlichen Vorsorge/Wohlergehen (Personensorge)
- zu den Finanzen (Vermögensvorsorge)
- zur Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten
Auch verheiratete Personen benötigen in der Regel einen Vorsorgeauftrag, weil nicht automatischder Ehegatte für alle Aspekte eines Vorsorgeauftrages bevollmächtigt ist.
Wir beraten, erstellen und beurkunden für Sie Ihren Vorsorgeauftrag.
Bürgschaften
Wir bieten Ihnen die Beratung, Vorbereitung und Beurkundung von Bürgschaften an.
Geläufig sind folgende Arten von Bürgschaften:
- Einfache Bürgschaft
- Ausfallbürgschaft
- Solidarbürgschaft
- Nachbürgschaft
- Mitbürgschaft
Der Gesetzgeber hat die öffentliche Beurkundung von Bürgschaftserklärungen von natürlichen Personen über einen Haftungsbetrag von mehr als Fr. 2’000.- vorgeschrieben. Bürgschaftserklärungen mit einem Haftungsbetrag unter Fr. 2’000.- sind schriftlich gültig unter eigenschriftlicher Angabe des Höchstbetrages und gegebenenfalls der solidarischen Haftung in der Urkunde selbst (Art. 493 OR).
Ist der Bürge verheiratet oder bei eingetragenen Partnerschaften, hat der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner vorgängig oder spätestens gleichzeitig mit der Beurkundung der Bürgschaft zuzustimmen (Art. 494 OR).
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Eidesstaatliche Erklärungen / Affidavit
In Ländern, in denen englisches oder verwandtes Recht angewandt wird, ist das Affidavit eine vom Aussteller unterzeichnete und durch dessen Eidesstattliche Erklärung beglaubigte Urkunde, die Aufschluss über die tatsächlichen Verhältnisse gibt. In der Schweiz erfolgt diese Erklärung nach Verweis auf die Straffolgen der Erschleichung einer falschen Beurkundung gemäss Art. 253 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) in Form einer öffentlichen Urkunde.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Stiftungen
Wir bieten Ihnen Beratung, Vorbereitung und Beurkundung von sämtlichen Vorgängen im Bereich Stiftungsrecht an, insbesondere Stiftungsgründung und Abänderung von Stiftungsurkunden, auch in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden.
Andere Urkunden
Mediations-Vereinbarung
Zur zusätzlichen Absicherung und besseren Durchsetzbarkeit können Mediationsvereinbarungen von uns öffentlich beurkundet oder beglaubigt werden.
Willenserklärungen
Unser Notariat beurkundet Willenserklärungen aller Art. In einem persönlichen Gespräch können wir die von Ihnen benötigten Willenserklärung erörtern und beurkunden.
Notarielle Schuldanerkennung
Eine Schuldanerkennung, welche vor einem Notar abgegeben und von diesem öffentlich beurkundet wurden, kann, wenn sie die Voraussetzungen von Art. 347 f. ZPO erfüllt, als sogenannte definitive Rechtsöffnung in einem einfachen und schnellen Verfahren vor Gericht wie ein Urteil durchgesetzt werden (Art. 349 ZPO), wenn die Schuld nicht wie vereinbart bezahlt wird.
Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzung und Ausgestaltung einer solchen notariell beurkundeten Schuldanerkennung.
Beglaubigungen
Notariell beglaubigte Unterschriften
Bei unserem Notariat können Sie Ihre Unterschrift z.B. auf Verträgen, Vollmachten, Handelsregisteranmeldungen, Grundbuchanmeldungen notariell beglaubigen lassen.
Notariell beglaubigte Kopien
Wir erstellen für Sie notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten und Ausweisen (z.B. Passkopie oder Identitätskarte).
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Notariat
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Michael Iten
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Daniela von Flüe Bolliger
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Kurt Balmer
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Jürg Koller
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Martina Balmer
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Urs J. Hausheer
Bitte nehmen Sie zur öffentlichen Beurkundung und/oder notariellen Beglaubigung ein offizielles Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte) mit (nicht ausreichend sind Ausländerausweis, Führerausweis usw.).
Urs J. Hausheer
Rechtsanwalt und Notar
lic. iur.
Martina Balmer
Rechtsanwältin und Notarin, CAS in Forensics
MLaw
Jürg Koller
Rechtsanwalt und Notar, Mediator SAV
Dr. iur.
Kurt Balmer
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht
lic. iur.
Daniela von Flüe Bolliger
Rechtsanwältin und Notarin
lic. iur., LL.M.
Michael Iten
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt SAV Erbrecht
Dr. iur.